Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB X § 25 Abs. 1, § 35; SGB V § 106 Abs. 5e
Zur Beratung eines Vertragsarztes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der individuellen Beratung bei Überschreiten des Richtgrößenvolumens in der vertragsärztlichen Versorgung im Widerspruchsbescheid; Zulässigkeit der Trennung in die Festsetzung und die verwaltungsmäßige Umsetzung
- rewis.io
Zur Beratung eines Vertragsarztes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarzthonorar; Individuelle Beratung; Trennung der Beratung; Festsetzung der Beratung im Bescheid
- rechtsportal.de
Notwendigkeit der individuellen Beratung bei Überschreiten des Richtgrößenvolumens in der vertragsärztlichen Versorgung im Widerspruchsbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Wirtschaftlichkeitsprüfung | Individuelle Beratung muss mehr sein als die Begründung der Überschreitungen und möglichen Einsparpotenziale im Bescheid
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Beratung des Arztes bei erstmaliger Überschreitung der Richtgrößen erfordert individuelles Gespräch
Verfahrensgang
- SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14
- LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16
Auch das BSG gehe in seinem Urteil (B 6 KA 3/14 R) von einer tatsächlichen Durchführung einer individuellen Beratung aus.Auf die vorliegende Richtgrößenprüfung der Beigeladenen zu 1. war § 106 Abs. 5e SGB V anzuwenden, da das Prüfverfahren am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossen war und die Entscheidung des Beklagten nach dem 25.10.2012 ergangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.2014, Az. B 6 KA 3/14 R).
Die Neuregelung sollte demnach keine Zäsur bzw. Amnestie insoweit darstellen, dass eine erstmalige Überschreitung nur den Zeitraum nach der Neuregelung betrifft, vielmehr liegt bei Überschreitungen vor der Neuregelung dann keine erstmalige Überschreitung mehr vor (so auch BSG, Urteil vom 22.10.2014, B 6 KA 3/14 R, Rn. 58 ff.).
Dementsprechend führt auch das BSG aus, dass Sinn und Zweck der Einfügung des § 106 Abs. 5e SGB V gewesen sei, Ärzte nach erstmaligem Überschreiten des Richtgrößenvolumens nicht unmittelbar einem - trotz der betragsmäßigen Begrenzung durch § 106 Abs. 5c Satz 7 SGB V wirtschaftlich belastenden - Regress auszusetzen, sondern ihnen über eine eingehende "Beratung" zunächst ohne finanzielle Konsequenzen für die Praxis die Möglichkeit zu geben, ihr Verordnungsverhalten bei Arznei- und Heilmitteln zu modifizieren (BSG, Urteil vom 22.10.2014, Az. B 6 KA 3/14 R, Rn. 65).
- SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14
Erstmaliges Überschreiten des Richtgrößenvolumens löst eine Beratungspflicht der …
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 08.12.2015, S 28 KA 1344/14 wird zurückgewiesen.das Urteil des Sozialgerichts München vom 8.12.2015, S 28 KA 1344/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
das Urteil des Sozialgerichts München vom 8.12.2015, S 28 KA 1344/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach § …
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16
Das BSG führe im Urteil vom 05.06.2013 (Az. B 6 KA 40/12 R, Rn. 10) hierzu aus, dass dem Sinn und Zweck der Maßnahme am ehesten ein persönliches Beratungsgespräch gerecht werden dürfte.